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Vorschlag

Ereignisse
03.01.2021 Vorschlag eingereicht
06.01.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
01.06.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.06.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
23.06.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.08.2021 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/2234/VIII vom 19.08.2021
20.08.2021 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
08.05.2023 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Süd Umwelt & Natur

Legalisierung eines Trampelpfades zum Fußweg

torgau1954
03.01.2021
4
2021-1-7

An der Straßenbahnhaltestelle Zingster Straße/ Ribinitzer Straße stadtauswärts befindet sich eine kleine Grünanlage, welche durch einen Trampelpfad Schaden genommen hat. Der Pfad führt auf die Zingster Straße in Richtung zur neuen Toilettenanlage. Mein Vorschlag, den Trampelpfad zum Fußweg zu legalisieren und mit einem Hinweisschild zu versehen, dass auf der anderen Straßenseite eine öffentliche Toilette zu finden ist.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
08.05.2023:
Der Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt zur Befestigung des betreffenden Trampelpfades am Kreuzungsbereich Zingster Straße/ Ribnitzer Straße wurde geprüft und abgewogen.
Letztendlich haben sich bei der Überprüfung der Machbarkeit nicht vorhersehbare technische Randbedingungen ergeben, die ein Ausschlusskriterium für eine Gehwegbefestigung darstellten.
Im betreffenden Bereich des Trampelpfades befinden sich unterirdisch sensible Anlagen der Berliner Wasserbertriebe (BWB). Starke Lasteinleitungen müssen nach Anfrage bei der BWB hier unbedingt vermieden werden. Zur fachgerechten Herstellung einer Gehwegbefestigung sind jedoch Verdichtungsarbeiten auf dem Grundplanum und der Frostschutzschicht bzw. der Tragschicht notwendig, genauso wie das Einrütteln der Pflasterbaustoffe in das Bettungsmaterial.
Um Schadenersatzansprüche an Anlagen der BWB auszuschließen wurde die Möglichkeit einer Befestigung verworfen.
 
Im Übrigen würde sich mit Anlegung der schrägverlaufenden Gehwegbefestigung bei der Benutzung durch Zufußgehende eine Ersparnis von:

  • 6 Schritten in der Weglänge
  • bzw. 4 Sekunden in der Wegezeit

ergeben.
 
Eine Verhältnismäßigkeit für eine bauliche Ausführung liegt hier eigentlich nicht vor.
 
Weitere zusätzliche Versiegelungen von Verkehrsflächen widersprechen zudem direkt den Zielvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Grünflächenmanagement wurde zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt dieser Vegetationsfläche eine Lösung durch eine Gitteraufstellung und einer Rasen-Nachsaat erarbeitet und ausgeführt.
 
21.02.2023:
Das Straßen- und Grünflächenamt verweist auf die bisherige Stellugnnahme zu dieser Thematik. Die Maßnahme ist nicht zwingend notwendig, da ein befestigter Gehweg existiert. Die Maßnahme wir trotzdem befürwortet - jedoch nur dann, wenn ausreichend Haushaltsmittel für diese Verschönerungmaßnahme vorhanden sind und andere der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dienenden Maßnahmen deswegen nicht zurückgestellt werden müssen. Die öffentliche Toilette ist unschwer erkennbar - trotzdem ist beabsichtigt, für schwer auffindbare Toilettenanlagen an geeigneten Standorten Hinweisschilder anzubringen.
 
08.10.2021 (Antwort zum Kommentar vom 03.10.2021):
Bei der Priorisierungsliste handelt es sich um ein internes Arbeitsinstrument des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA), welches nicht zur Veröffentlichung oder Einsichtnahme Dritter vorgesehen ist. Sie dient auch dazu, dass Bürgervorschläge registriert und in die Prozessabläufe eingepasst werden können.
 
In der Stellungnahme des SGA wurde ausführlich dargestellt, dass die Maßnahme grundsätzlich befürwortet wird, sich deren Umsetzung jedoch nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln richtet. Vorrang der Bearbeitung haben Maßnahmen des Kerngeschäftes der Straßenunterhaltung, der Beseitigung von Schäden auf Flächen des öffentlichen Straßenlandes und des Straßenzubehörs zur Gewährleitung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen.
 
In der Priorisierungsliste sind aktuell 158 Maßnahmen aufgelistet. Die Umsetzung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und der internen Bewertung der Priorität des Vorschlages. Diese werden in regelmäßigen Abständen durch den Fachbereichsleiter geprüft und ggf. zur Umsetzung oder Aufnahme in die Investitionsplanung vorgeschlagen.
 
Ein Zeitrahmen für eine Umsetzung der Maßnahme kann leider nicht benannt werden, da die zur Verfügung stehenden Mittel in den kommenden Jahren nicht vorhergesagt werden können. Diese sind maßgeblich u.a. von Sondermitteln abhängig.
Zudem werden regelmäßig neue Maßnahmen in die Liste mit aufgenommen, deren Priorität deutlich höher ist.
 
22.03.2021:
Nach Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche hat sich herausgestellt, dass eine Herstellung eines Gehweges generell ohne Beschädigung der Baumwurzeln möglich wäre.
Die Herstellung eines Gehweges wird in die zukünftige Planung mit aufgenommen.
 
Wegen der kritischen finanziellen Haushaltslage des Landes Berlin stehen dem Straßen- und Grünflächenamt jedoch keine ausreichenden Mittel für die bauliche Unterhaltung von Straßen zur Verfügung. Somit sind nur Maßnahmen für die Verkehrssicherheit und einige wenige straßenerhaltende Bauleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen möglich.
 
Wann der Gehweg realisiert wird kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht datiert werden. Dies hängt zunächst von der Einordnung in der Prioritätenliste ab und wann für diese Maßnahme finanzielle Mittel bereitgestellt als auch verwendet werden können.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (10.06.2021):
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (Herstellung des Gehweges gem. Prioritätenliste).
 
BVV-Beschluss DS/2234/VIII (19.08.2021):
Auszug
...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.

 
Kommentare

Der BVV-Beschluß vom 19.08.21 DS/2234/VIII steht noch aus. Warum ?

torgau1954
27.08.2021

Lieber torgau1954,

der aktuelle Stand zu Ihrem Vorschlag - BVV-Beschluss vom 19.08.2021 - ist nun eingepflegt.

Freundliche Grüße
Online-Moderation

Moderation ll
30.08.2021

Im Januar 2021 wurde der Vorschlag eingereicht. Jetzt ist bereits Oktober und bisher ist nicht passiert. Außer vielleicht, dass Papier bewegt wurde. Meine Anfrage ist, zum Vorschlag liegt ein Beschluss der BVV Lichtenberg vor und es gibt eine sogenannte Prioritätenliste. Auf welchem Platz steht der Vorschlag? Ist die Prioritätenliste öffentlich einsehbar?

torgau1954
03.10.2021

Am 03.01.2021 wurde der Vorschlag eingereicht. Das Grünflächenamt präsentiert jetzt eine Lösung. Anstatt wie verabredet den Trampelpfad in einen Gehweg umzuwandeln, hat man jetzt den Trampelpfad mit einem kleinen Metallzaun eingezäunt. Bleibt die eingezäunte Fläche jetzt so liegen? Warum benötigt das o.g. Amt zwei Jahre, für so eine geschmacklose Alternative? Der Vorschlag scheint damit bearbeitet zu sein.Oder?

torgau1954
01.04.2023