Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
15.05.2013 Vorschlag eingereicht
12.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
13.02.2014 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag im laufenden Haushalt umsetzbar
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 18.09.2014
19.09.2014 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an Verwaltung/ Straßen- und Grünflächenamt
31.12.2014 Vorschlag nicht umgesetzt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Süd öffentliches Straßenland

Hinweisschild für Bordsteinabsenkung

Rollstuhlfahrer
15.05.2013
0
2013-3-33

Es sind viele ältere Leute, mit Rollstuhl und Rollator, wenn die Gehwegabsenkung mit Autos zugestellt ist, dann weiß man nicht, wie man die Bordsteinkante hoch kommt. Es müsste da ein Zeichen oder Poller aufgestellt werden, vor dem behindertengerecht sanierten Wohnungsaufgang Dolgenseestraße 30. Notwendig ist also die Aufstellung eines "Parken verboten" - Schildes an dieser Bordsteinabsenkung oder wenigstens ein Hinweisschild für Rollstuhlfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes:
Die Dolgenseestraße liegt im normalen Nebennetz, damit ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) zuständig bzw. das Straßen- und Grünflächenamt wegen der baulichen Ausführung der angesprochenen schlechten Bordsteinabsenkungen
 
Fachliche Position Straßenverkehrsbehörde (Stand: 13.02.2014):
Eine Markierung oder Verkehrsbeschilderung vor baulich abgesenkten Borden ist nicht erforderlich und vorgesehen, da hier schon per se ein Parkverbot gemäß den Bestimmungen der StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 besteht (Gebot der Einspareffekte der STVO-Novellen 2009 und 2012 – keine Verkehrszeichen, welche allgemeine Regeln wiederholen). Wichtig hierbei ist aber die fachlich geforderte bauliche Ausführung einer Bordsteinabsenkung (AV Geh- und Radwege zu § 7 BerlStrG), die jedem Verkehrsteilnehmer seine Rechte und Pflichten verdeutlicht. Ferner kann bei zugeparkten Gehwegabsenkungen das Ordnungsamt gerufen werden (Regelfall des Umsetzens).
 
Straßen- und Grünflächenamt:
Der bauliche Zustand der Bordabsenkungen in diesem genannten Gebiet werden durch das Tiefbauamt geprüft. Falls keine vorhanden sind, werden sie in die Liste der Bordabsenkungen aufgenommen. Über die Reihenfolge der Abarbeitung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz.
Stand 13.02.2014:
Die aktuelle Prüfung ergab, dass an der Einmündung Nähe Dolgenseestraße 55, an der Einmündung Dolgenseestraße/ Michiganseestraße und an der Zufahrt Dolgenseestraße 60 (Schule) Bordabsenkungen fehlen. Diese wurden in die Prioritätenliste für Bordabsenkungen des Bezirkes aufgenommen.
Stand 03.03.2015:
Im Bereich der Dolgenseestr. 55 wurden in 2014 vier Absenkungen umgesetzt. Die Absenkung an der Nr. 60 (Schule) können erst nach Abschluss der Bauarbeiten, im Jahr 2016, gebaut werden.
  
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag 2013-3-33 (Hinweisschild für Bordsteinabsenkungen) soll in die Prioritätenliste des Bezirks aufgenommen und dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden.