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Vorschlag

Ereignisse
15.10.2020 Vorschlag eingereicht
16.10.2020 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
16.10.2020 Vorschlag weitergeleitet an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ BVG
27.11.2020 Vorschlag abgelehnt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ BVG
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Haltestelle Atzpodienstraße/U-Magdalenenstraße (beide Richtungen) ungenügend beleuchtet

Tommy Vendt
15.10.2020
0
2020-1-79

Beide Haltestellen sind sehr schlecht ausgeleuchtet. Die Haltestelle des Nachtknotens (wichtiger Umsteigepunkt im Nachtverkehr) ist meiner Meinung nach unzureichend ausgeleuchtet. Die Haltestelle in der Atzpodienstraße (Richtung Betriebshof) hat überhaupt keine Beleuchtung, dort ist es komplett dunkel.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ BVG
 
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Wir haben die beiden beschriebenen Bereiche hinsichtlich der Beleuchtungssituation überprüfen lassen.
 
Die Frankfurter Allee, Ecke Atzpodienstraße und die Atzpodienstraße an sich, sind ausreichend beleuchtet.
Maßnahmen zur Verbesserung der Ausleuchtung von Haltestellen werden von unserer Seite aus nicht vorgenommen. Diese Aufgabe liegt in der Zuständigkeit der BVG.
 
 
Stellungnahme der BVG:
Die Haltestelle Atzpodienstr./U Magdalenenstr. - Lage Frankfurter Allee vor Buchberger Str. - ist mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage ausgestattet und zusätzlich durch die Straßenbeleuchtung ausreichend ausgeleuchtet.
Die Haltestelle Atzpodienstr./U Magdalenenstr - Lage Atzpodienstr. hinter Frankfurter Allee - kann von der BVG nicht zusätzlich beleuchtet werden, da die Aufstellung einer Wartehalle aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht möglich ist.