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Vorschlag

Ereignisse
11.10.2020 Vorschlag eingereicht
13.10.2020 Bearbeitung im Anliegenmanagement
13.10.2020 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
28.10.2020 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Gudrunstraße (zum Teil) autofrei machen - Konflikte mit BVG, Kfz, Fahrgästen, Fahrradfahrern und Fußgängern

Tommy Vendt
11.10.2020
0
2020-1-75

Vorallem an der derzeitigen Endhaltestelle der Straßenbahn 21/37 ist es für Radfahrer, Fahrgäste ... gefährlich - die Züge haben dort Standzeit, insbesondere Linie 21, hier kann man die ganze Zeit (20min) ein- und wieder aussteigen, da es eine Einstiegs-/Endhaltestelle ist. Dies birgt Gefahren, die meisten Autofahrer wissen nicht, dass man dort ein- und aussteigen darf, somit fahren die Meisten mit erlaubten 30 km/h. Fahrradfahrer, Busse, Kfz, Straßenbahnendstelle auf 3 Spuren Richtung Bahnhof und eine Spur Richtung Zentralfriedhof. Zusätzlich alles ohne Radwege - GEFÄHRLICH!

Vorschlag - Durchfahrverbot auf der Gudrunstraße, wo die Straßenbahn ihre Gleise hat. Straßenbahn behält den Vorrang, Fahrräder und Busse der BVG dürfen ausschließlich diesen Bereich passieren und natürlich Fußgänger. Andeuten könnte man die Durchfahrtssperre z.B. mit Blumenkübeln o.ä., sodass allerdings die Busse der BVG dort vorbei kommen. Ggf. könnte man überlegen die gesamte Gudrunstraße als Fahrradstrecke umzuwandeln, natürlich mit "BVG frei" wegen dem Bus 256.

Wenn in einigen Jahren die neue BVG-Endstelle am Bahnhof Lichtenberg fertig ist, kann man überlegen, ob es für Autos wieder freigegeben wird oder als Fahrradstrecke weitergeführt wird.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (28.10.2020):
Nach Rücksprache mit der Polizei, dem Ordnungsamt und der BVG kann den Bedenken des Beschwerdeführers nicht gefolgt werden. Bisher ist die Örtlichkeit völlig unauffällig und auch nicht besonders stark frequentiert, sodass vor dem Umbau des Bahnhofs Lichtenberg keine Verkehrsverbote angeordnet werden.
 
Weiterhin ist in der StVO bereits geregelt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.