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Vorschlag

Ereignisse
11.08.2025 Vorschlag eingereicht
15.08.2025 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
29.09.2025 Bearbeitung im Anliegenmanagement
17.10.2025 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Lichtenberg (gesamt) Umwelt & Natur

Ghettobäume aufwachsen lassen

bürgerlicht
11.08.2025
1
2025-1-28

Überall in Lichtenberg sehe ich Ghetto- bzw. Götterbäume wild aufwachsen ebenso Robinien. Wäre es möglich, sie alle aufwachsen zu lassen? Bienen fliegen auf die Blüten, lieber Ghettobäume als keine Bäume.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (17.10.2025):
Grundsätzliches zum Götterbaum:
Der Götterbaum ist ein sogenannter Neophyt, also eine nicht einheimische Pflanzenart, die sich in vielen Regionen Europas ausbreitet. Laut der EU-Verordnung 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten ist der Götterbaum als eine Art aufgeführt, deren Ausbreitung grundsätzlich verhindert oder eingeschränkt werden soll.
Es wäre wünschenswert, wenn die Ausbreitung des Götterbaums gestoppt wird. Praktisch gesehen ist die vollständige Entfernung des Götterbaums aus öffentlichen Grünanlagen jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Der Götterbaum ist eine sehr robuste und ausdauernde Pflanze, die sich durch Ausläufer und Samenverbreitung schnell etabliert und eine weitreichende Bekämpfung erforderlich macht. Das Entfernen der Art aus öffentlichen Grünanlagen ist daher nur mit erheblichen personellen und teilweise finanziellen Aufwand verbunden.
Trotz dieser praktischen Schwierigkeiten bleibt es unser Ziel, der Ausbreitung des Götterbaums entgegenzuwirken.
 
Hingegen gilt eine entsprechende Verordnung für Robinien nicht.
 
Dennoch muss im Einzelfall stets geprüft werden, ob ein wild aufgewachsener Baum (ganz unabhängig von der Art) an dem Aufwuchsort verbleiben kann. Hier spielen Überlegungen zur Verkehrssicherheit (z.B. eingeschränkte Sichtbeziehungen), potentielle Beschädigungen durch das Wachstums des Baums (z.B. wenn dieser in Spalten des Gehwegs oder auf Wegen auf Spielplatzen aufwächst), sowie Aspekte zur Nutzung der Fläche (z.B. eine Liegewiese) eine Rolle.
Daher kann der Vorschlag nicht pauschal befürwortet oder abgelehnt werden.

 
Kommentare

auf TerraVie Johannes Müller auf youtube sah ich "der Götterbaum muss nicht nachgeben" plus "die Kopfweide ein Biodiversitätswunder"; das Burgenland lässt grüssen, im schönsten Wienerisch werden Zusammenhänge erklärt;
"eine sehr robuste u. ausdauernde Pflanze" Fachposition, top angepasst an den Klimawandel, hitze-u. trockenresistent.

bürgerlicht
20.10.2025