Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Zwischeninformation des Fachamtes
23.10.2019:
Wird kurzfristig abgearbeitet
09.06.2020:
Nach Prüfung teilte der zuständige Fachbereich mit, dass der Gehölzschnitt an der Brücke auf den Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgt ist (siehe Foto 1 und 2). Derzeit wird der Eigentümer der Flächen (siehe Foto 3 und 4, hier ist das Straßen- und Grünflächenamt nicht zuständig), auf denen der Gehölzschnitt zu bemängeln ist, ermittelt.
23.06.2020:
Der Graben bis hoch zur Uferkante und somit auch die Pflege obliegt der Senatsverwaltung.
Daher wurde der Vorschlag mit der Bitte um Bearbeitung an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) am 29.06.2020:
Die Zuständigkeit wurde geprüft. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, das der Geländerbereich = Böschungsbereich des Kraatz - Tränkegraben in der Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung liegt und zeitnah freigemacht wird. Der jedoch weit größer, darüber hinaus gehende Bereich, liegt nicht in der Zustndigkeit der SenUVK. Hier sollte das Bezirksamt den Eigentümer mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen beauflagen.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
09.07.2020:
Der Vorschlag wurde an den privaten (dänischen) Eigentümer des Anliegergrundstücks Volkradstraße 30 mit der Bitte um Prüfung und Erledigung weitergeleitet.
05.01.2021:
Die Antwort des Eigentümers aus Dänemark blieb bis heute aus.