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Vorschlag

Ereignisse
10.03.2013 Vorschlag eingereicht
12.09.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
24.09.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
09.10.2013 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.12.2013 Vorschlag wird weitergeleitet gem. Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
20.12.2013 Vorschlag weitergeleitet an die Verkehrslenkung Berlin
31.12.2015 Vorschlag abgelehnt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Fußgängerüberweg im Bereich Schottstraße/ Normannenstraße (Roedeliusplatz) notwendig

Stefan_Liberg
10.03.2013
1
2013-1-219

Normannenstraße, Schottstraße und Alfredstraße sind Zubringer zur Frankfurter Allee und stets stark befahren. Morgens und nachmittags ist es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kaum möglich, die Schottstraße bzw. Alfredstraße in Richtung Normannenstraße zu überqueren. Problematisch ist es vor allem für ältere Menschen und Kinder bzw. Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder zum Kindergarten bringen wollen. Oft muss man minutenlang warten oder sich auf einen Sprint über die Straße einstellen, was mit Kind und Kinderwagen oder mit einer Gehbehinderung sehr gefährlich ist. Weit und breit gibt es keine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Hier sollte im Bereich der Schottstraße/ Ecke Normannenstraße (Ärztehaus/ Apotheke) dringend ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, um vor allem die Sicherheit von Kindern, Senioren und Behinderten zu erhöhen.

Umsetzungsbericht

Stellungnahme des Ordnungsamtes/ Straßenverkehrsbehörde (31.12.2015):
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde kann keine begründete Problemschilderung vorbringen, weil sie die Vorschläge weder mitträgt noch einreichte. Verkehrliche Anordnungen dürfen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nur zur konkreten Gefahrenabwehr getroffen werden. Dazu bedarf es einer Objektivierung der Gefahren durch z.B. Unfallstatistiken. Der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde liegen keine solchen Objektivierungen vor, so dass auch keine weitergehende Stellungnahme an die VLB abgegeben werden kann. Es wird zudem auf § 12 Abs. 3 Nr. 5 BezVG hingewiesen.
 
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 31.08.2015:
Zu den anderen offenen unspezifischen Anliegen ("Fußgängerüberweg im Bereich Schottstraße/ Normannenstraße (Roedeliusplatz) notwendig" u.a.) sind für eine Prüfung und Stellungnahme durch die Verkehrslenkung Berlin begründete Problemschilderungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit konkreten Angaben auch gerne direkt an die VLB wenden.
 
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Weiterleitung an die zuständige Stelle
 
Stand: 24.09.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Die Schottstraße gehört zum Hauptstraßennetz der SteP-Stufe III (örtliche Straßenverbindung).
(SteP - Stadtentwicklungsplan)

 
Kommentare

Hallo, einen inhaltsgleichen Vorschlag finden Sie unter 2013-1-214.

Moderation sg
13.03.2013