Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
05.10.2022 Vorschlag eingereicht
11.10.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
02.12.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
08.06.2023 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
29.09.2023 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
17.11.2023 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 16.11.2023
17.11.2023 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Umwelt- und Naturschutzamt/ Stadtentwicklungsamt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg Themenübergreifend

Funkpark, Marktplatz, Fußballplatz für das Wohngebiet "mein Falkenberg"

Glückskind
05.10.2022
0
2022-1-53

Es gibt im Neubaugebiet "mein Falkenberg" eine bisher großteils unbebaute Fläche zwischen der Eisdiele "Monte Falco" und Netto, die sich auch seitlich noch an den Mehrfamilienhäusern entlangzieht, sowie einen breiten Grünstreifen parallel zur Ahrensfelder Chaussee.

Bevor ich zu konkreten Vorschlägen zur sinnvollen Flächennutzung komme, hier ein kleiner Überblick über die Stimmung/ Anregungen aus der Anwohnerschaft ("mein Falkenberg"/am Gehrensee):

1. Es gibt (noch) keinen sicheren Raum, wo sich Kinder mit Fahrzeugen jeder Art/ Inlinern austoben können. Es sind täglich unzählige Kinder auf Rädern auf den Straßen unterwegs, z.T. wirklich schnell + naturgemäß unberechenbar.
(Lösungsidee: Pumptrack)
2. Ebenso verhält es sich beim Thema Fußballspielen. Hier kommt noch hinzu, dass sich Autobesitzer regelmäßig aufregen, wenn auf Parkplätzen Fußball gespielt wird, weil sie verständlicherweise Angst um ihre Autos haben.
Wege zwischen den Häusern zu benutzen wird auch nicht gern gesehen, da Bälle in Gärten oder gegen Haustüren geschossen werden. Auf der Straße ist es zu gefährlich. Also wo sollen die Kinder Ball spielen? (Im angrenzenden Park ist das Gras meist zu hoch, der Ball geht buchstäblich unter)
(Lösungsidee: Fußballplatz)
3. Da es weder Skatepark noch Fußballplatz gibt, fehlen v.a. für die "größeren" Kinder Beschäftigungsmöglichkeiten direkt im Kiez.
4. Die kleinen verteilten Spielplätze im Kiez bieten (für kleinere Kinder) zwar Möglichkeiten, sind aber z.T. sehr spärlich ausgestattet und verleiten daher, zwischen den Spielplätzen hin und her zu rennen, was das Unfallrisiko auf den Straßen noch mehr erhöht.
(Lösungsidee: Funkpark = größerer, attraktiver Spielplatz, inkl. Pumptrack, Bänken+Tischen = Treffpunkt für alle Altersklassen)
5. Unser 1. Kiezfest (Kinderfest) im Juni 2022 war trotz Regenschauern ein voller Erfolg! Für ein daran anknüpfendes lebendiges Miteinander, das sich hier alle wünschen, braucht es unbedingt eine für die Allgemeinheit verfügbare Fläche, die groß genug für unsere wachsende Anwohnerzahl ist - z.B. für weitere Feste/Veranstaltungen, Flohmärkte, o.ä. und als Begegnungsstätte.
(Lösungsidee: Marktplatz)

--> Vorschläge, wo genau diese Wünsche erfüllt werden könnten:

Für einen Marktplatz würde sich selbstverständlich der Bereich vor den Ladenflächen anbieten. Wir hatten gehofft, dass dies schon so geplant ist.
Es wäre dann trotzdem noch genug Platz für einen "Funkpark", da der unbebaute Bereich vor den Läden sich hinter dem Eisladen (längs der Häuserblocks) fortführt.
Ein Fußballplatz könnte auf der laut Schautafel geplanten Grünfläche parallel zur Ahrensfelder Chaussee unterkommen und würde sehr gut Basketballkorb und Tischtennisplatte ergänzen (die einzigen Angebote für ältere Kinder bisher).
(Anmerkung: den Erhalt der großen Bäume an der Ahrensfelder Chaussee und allgemein eine "grüne, parkähnliche Gestaltung" in diesem Bauabschnitt würden wir hier sehr begrüßen)

Nun zu meinem konkreten Gestaltungs-Vorschlag für einen Funkpark, am Beispiel der kleinen süddeutschen Stadt Oberriexingen, wo ein Funkpark bereits mit sehr großem Erfolg umgesetzt wurde:
Bestehend aus Pumptrack (Vorteil: befahrbar mit fast allem was Rollen hat, sicherer als Halfpipe+Co.) + Spielplatz + ggf. ein paar Bänken und Tischen, bietet er Angebote für jedes Alter / ganze Familien.

Der Funkpark in Oberriexingen ist seit seiner Entstehung zum Herzstück für alle Familien in und um den Ort geworden. Das Konzept "funktioniert" hervorragend!

Hier ein Link zum
Funpark Oberriexingen (Pumptrack und Spielplatz):
https://g.co/kgs/tmvfJs
Pumptrack Oberriexingen:
https://g.co/kgs/BBtfUu
Gebaut von:
http://pumptrack.de

Schauen Sie sich gerne die Fotos und Rezensionen an.

Ich habe Kontakt zu den Initiator:innen und kann mit ihnen ins Gespräch kommen, wenn ein Funkpark für unseren Kiez in Frage käme.
Außerdem ist in der Anwohnerschaft eine hohe Bereitschaft zum Engagement/ zur Beteiligung zu spüren.
Beate und Bernd vom HSH-Mobil (mobile Stadtteilarbeit) stehen uns ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Ich bin sicher, dass ein solches (o.ä.) Konzept ein sehr großer Gewinn für den Kiez und die Community wäre! Möglicherweise auch für die ganze Umgebung.

(Ein weiteres Positiv-Beispiel für eine sehr vielseitige Spielfläche ist z.B. auch der Park in Hohenschönhausen mit Wasserspielplatz, Kletterwand, Skatepark uvm. - wobei es gar nicht so großflächig sein müsste: https://maps.app.goo.gl/8y3HCztnTviV1gxn7 )

Ich war bereits mit Danny Freymark und Anne Hausen (Stadtteilkoordination VaV HSH) im Austausch. Sie waren den Ideen sehr zugewandt und ich hoffe, hiermit den nächsten Schritt in Richtung Umsetzung gehen zu können.

Herzliche Grüße,
A. Geier

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt/ Stadtentwicklungsamt/ privat
 
Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes vom 10.05.2023 zu den FRAGEN des Begleitgremiums aus der Sitzung am 09.03.2023:
 
In der Stellungnahme wird von „topografischen Probleme“ gesprochen – was bedeutet das? Was steckt dahinter?
Die topografischen Probleme beziehen sich auf die Einordnung eines öffentlichen Spielplatzes im östlich an das Wohngebiet angrenzenden Gehrenseepark.
Hier sind die vorhandenen Höhenunterschiede zwischen Wohngebiet, dem angrenzenden Graben mit dem östlichen Gehrenseeteich und dem Gehrenseepark gemeint.
 
Wie geht es weiter? Wann kann mit der Umsetzung/ Fertigstellung der Baumaßnahme gerechnet werden und wie kann verhindert werden, dass der Investor auf Zeit spielt?
Wie Vorort ersichtlich wurde der Spielplatz bereits gebaut und am 10.5.2023 fand laut Information des Straßen- und Grünflächenamtes die technische Abnahme statt. Demzufolge wird der neu gebaute öffentliche Spielplatz auf dem Stadtplatz zeitnah geöffnet werden und steht den Anwohnern als Treffpunkt und Spiel- und Bewegungsfläche zur Verfügung.
 
Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes/Fachbereich Stadtplanung 12.04.2023 (zu den Aufträgen des Begleitgremiums aus der Sitzung am 09.03.2023):
 
Bitte um Anfrage/ Abstimmung mit der HOWOGE bezüglich des geplanten Bauvorhabens - inwiefern kann der Bezirk bzw. die Anwohnenden hier noch Einfluss nehmen?
 
Es wird davon ausgegangen, dass mit „geplante Bauvorhaben“ die Flächen der Änderungs-Bebauungsplanverfahren (XXII-39-1 VE und XXII-39-2) gemeint sind. Für die beiden Änderungs-Bebauungsplanverfahren sind die frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden und als Verfahrensschritte u.a. aufgrund ungeklärter Artenschutz-Probleme noch nicht abgeschlossen worden. Die nächste Beteiligungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist der gesetzliche Verfahrensschritt nach § 3 Absatz 2 BauGB. Ob dieser noch dieses Jahr durchgeführt werden kann, ist ungewiss. Aus den Bauvorhaben selbst ergibt sich mit großer Wahrscheinlichkeit ein eigener Bedarf an einem öffentlichen Kinderspielplatz, der nach dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ ermittelt werden muss und der dann im Plangebiet verortet werden soll. Bedarfe aus anderen Gebieten, also dem Gebiet, das von den Vorhabenträgern „Mein Falkenberg“ genannt wird, können nicht in die neuen Plangebiete der HOWOGE verlagert werden.
 
Prüfung der Regressansprüche aus dem städtebaulichen Vertrag (Haftung, Einhaltung der Fristen, Einklagbarkeit bei Nichteinhaltung des Vertrages) bzw. Info an das Gremium zu den Festlegungen im Vertrag
Aus dem städtebaulichen Rahmenvertrag und dem dazugehörigen Erschließungsvertrag, können Ansprüche bezüglich eines weiteren Spielplatzes, als der am Stadtplatz, nicht erhoben werden. Das, was vertraglich vereinbart wurde, wurde erfüllt bzw. befindet sich in Umsetzung. Dies waren, neben u.a. Planungs- und Grundstücksbereitstellungskosten, die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 127 BauGB: Zitat Vertrag: „Fahrbahnen, Geh-› und Radwege mit Ausnahme des Geh- und Radweges entlang der Ahrensfelder Chaussee, öffentliche Parkplatzflächen, verkehrsbegleitendes Grün, selbstständige öffentliche Grünanlagen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Straßenverkehrsschilder, Straßennamensschilder u. a. Straßenzubehör sowie Lichtsignalanlage an der Kreuzung Ahrensfelder Chaussee/Planstraße A (heutige Straße „Am Gehrensee“), soweit die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Errichtung einer solchen anordnet.“
Ein öffentlicher Spielplatz war nicht Inhalt der vertraglich vereinbarten Pflichten. Ein solcher gehört auch nicht zu den vertraglich vereinbarten Erschließungsanlagen nach § 127 BauGB. Es soll aber immer besprochen worden sein, dass ein Spielplatz im B-Plan-Gebiet innerhalb der öffentlichen Grünflächen integriert werden soll. Da dies nach damaligen Aussagen des Umwelt- und Naturschutzamtes dort nicht möglich war, wird dieser nun am Stadtplatz untergebracht und befindet sich, wie bereits berichtet, im Bau.
 
Prüfung alternativer Flächen zur Umsetzung des Bürgerhaushaltsvorschlages 2022-1-53 Funpark, Marktplatz, Fußballplatz für das Wohngebiet "Mein Falkenberg" – Bitte auch um zusätzliche Prüfung der Flächen im Gehrenseepark
Die Prüfung weiterer Spielflächen (Funpark, Fußballplätz etc.) im Gebiet obliegt dem für Spielplätze zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt. Planungsrechtlich ist die Errichtung von Spielplätzen im der nach B-Plan festgesetzten öffentlichen Grünanlage (und wie bereits im Bau auf dem Stadtplatz) möglich. Ob dies auch aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht möglich ist, kann nur das Umwelt- und Naturschutzamt feststellen. Bei den restlichen öffentlichen Flächen des Bebauungsplangebietes handelt es sich um festgesetzte Verkehrsflächen (Straßenverkehrs- oder Fuß- und Radwegflächen, auf denen nur genau diese Nutzung zulässig ist.
 
 
Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes/Fachbereich Stadtplanung und des Umwelt- und Naturschutzamtes/Fachbereich Naturschutz/Landschaftsplanung 24.02.2023:
Die Vorschlagende kritisiert das Fehlen von Spiel- und Bewegungsflächen für alle Altersklassen, insbesondere für ältere Kinder im Wohngebiet „Mein Falkenberg“, das innerhalb des 2005 festgesetzten Bebauungsplans XXII-39 liegt. Der Bedarf wurde bereits im Bebauungsplanverfahren untersucht und festgestellt und im Ergebnis eine Festsetzung zu öffentlichen Spielplätzen innerhalb der öffentlichen Grünfläche östlich des Wohngebiets getroffen. Die Errichtung eines Spielplatzes in der betreffenden Grünfläche konnte u.a. aufgrund topografischer Probleme nicht umgesetzt werden.
Im Zuge der Detailplanung zum „Stadtplatz“ am Karl-Philipp-Moritz-Weg/Ecke Am Gehrensee soll nun ein öffentlicher Spielplatz auf dieser Fläche in die Platzgestaltung integriert werden. Die im Bezirksamt/ Straßen- und Grünflächenamt abgestimmten Planungen des Vorhabenträgers werden derzeit baulich umgesetzt. Es sind Spiel- und Aufenthaltsangebote für alle Altersgruppen vorgesehen.
Eine Anwohnerinformation durch den Vorhabenträger erfolgte leider nicht, obwohl der Bezirk regelmäßig bei Bauvorhaben darauf hinwirkt.
Nach der Fertigstellung wird der Stadtplatz, inclusive des Spielplatzes, an den Bezirk zur weiteren Unterhaltung übergeben werden.
Eine gewünschte Pumptrack Anlage oder Ballspielangebote können hier leider aus Lärmschutzgründen nicht integriert werden.
Weitere öffentliche Spielanlagen können in Ermanglung zur Verfügung stehender und geeigneter Flächen im Gebiet nicht errichtet werden. Wir empfehlen daher, zur Verfügung stehende Mittel aus dem Bürgerhaushalt für andere Projekte einzusetzen.
Der nächste geplante öffentliche Spielplatz soll im Gutspark Falkenberg entstehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen weitere Planungsschritte. Vor Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung muss die Grundstücksübertragung von der BONAVA an den Bezirk erfolgt sein.
Dies vorausgesetzt, soll eine Bürgerinformationsveranstaltung im II. Quartal 2023 stattfinden und der Baubeginn voraussichtlich Ende 2023 erfolgen.
 
 
Information des Umwelt- und Naturschutzamtes (20.01.2023):
Für die Planung und den Bau ist der Vorhabenträger in Abstimmung mit dem Bezirksamt verantwortlich.
Ein öffentlicher Spielplatz soll in die Platzgestaltung des „Stadtplatzes“ integriert werden. Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für alle Altersgruppen geplant.
Eine, von den Bewohnern, jüngst gewünschte Pumptrack Anlage oder Ballspielangebote können hier leider aus Lärmschutzgründen nicht integriert werden.
Gegebenenfalls ist der Baubeginn noch 2023 möglich. Eine detaillierte Information zur Planung und dem Bauablauf für die Anwohnenden obliegt dem Vorhabenträger.
 
Stellungnahme des Fachbereiches Stadtplanung und des Umwelt- und Naturschutzamtes 12.12.2022:
 
Die Vorschlagseinreicherin kritisiert das Fehlen von Spiel- und Bewegungsflächen für alle Altersklassen, insbesondere für ältere Kinder im Wohngebiet „Mein Falkenberg", das innerhalb des 2005 festgesetzten Bebauungsplans XXII-39 liegt. Der Bedarf wurde bereits im Bebauungsplanverfahren untersucht und festgestellt und im Ergebnis eine Festsetzung zu öffentlichen Spielplätzen innerhalb der öffentlichen Grünfläche östlich des Wohngebiets getroffen. Die Errichtung eines Spielplatzes in der betreffenden Grünfläche konnte u.a. aufgrund topografischer Probleme nicht umgesetzt werden.
 
Im Zuge der Detailplanung zum „Stadtplatz" soll nun ein öffentlicher Spielplatz auf dieser Fläche in die Platzgestaltung integriert werden. Für die Planung und Ausführung in Abstimmung mit dem Bezirksamt ist der Vorhabenträger zuständig. Erste Entwürfe liegen vor, müssen aber noch die Abstimmung durchlaufen.
 
Eine gewünschte Pumptrack-Anlage oder Ballspielangebote können hier leider aus Lärmschutzgründen nicht integriert werden.
 
Ob weitere gewünschte Spielanlagen errichtet werden können und der städtebauliche Vertrag von 2005 zum Bebauungsplan XXII-39 es rechtlich hergibt, Verpflichtungen zum Bau weiterer Spielanlagen an den Vorhabenträger (auch kostenseitig) zu übertragen, wird derzeit geprüft.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 
08.06.2023:
Umsetzung (der vorliegenden Stellungnahme folgend zur bereits umgesetzten Maßnahme und mit Prüfauftrag an das Umwelt- und Naturschutzamt zu alternativ benannter Fläche)
 
09.03.2023:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 08.06.2023
 
Aufträge an das Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Stadtplanung bis zur nächsten Sitzung:

  • Bitte um Anfrage/ Abstimmung mit der HOWOGE bezüglich des geplanten Bauvorhabens - inwiefern kann der Bezirk bzw. die Anwohnenden hier noch Einfluss nehmen?
  • Prüfung der Regressansprüche aus dem städtebaulichen Vertrag (Haftung, Einhaltung der Fristen, Einklagbarkeit bei Nichteinhaltung des Vertrages) bzw. Info an das Gremium zu den Festlegungen im Vertrag
  • Prüfung alternativer Flächen zur Umsetzung des Bürgerhaushaltsvorschlages 2022-1-53 Funkpark, Marktplatz, Fußballplatz für das Wohngebiet "mein Falkenberg" – Bitte um zusätzliche Prüfung der Flächen im Gehrenseepark

 
08.12.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung (voraussichtlich am 09.03.2023).
 
Die Fachämter werden gebeten sich mit den Wohnungsunternehmen (Gewobag, Deutsche Wohnen, Gesobau, HOWOGE) in Verbindung zu setzen, den aktuellen Stand der Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. der Bauplanungen zu erfragen und bei der nächsten Sitzung hierzu zu berichten. Insbesondere sollen die Wohnungsunternehmen um zeitnahe Informationen an die Anwohnenden gebeten werden.
 
BVV-Beschluss vom 16.11.2023 (DS/0984/IX):
"...
Der Vorstand bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
 
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
..."