Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
29.12.2013 Vorschlag eingereicht
24.01.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
30.01.2014 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Errichtung Zebrastreifen in Rheinsteinstraße, Höhe Supermarkt/Weseler Straße (und Königswinterstr.), Herrichtung der Infrastruktur

JB
29.12.2013
2
2013-1-413

Was zunächst wie ein Schildbürgerstreich klingt ist "leider" keiner.
Laut Aussage Ausschuss, darf in Tempo 30-Zonen kein Zebrastreifen errichtet werden, daher schlage ich nun vor, dass die Rheinsteinstraße im Bereich Treskowallee bis Weseler Straße (und / oder Königswinter Straße) keine Verkehrsberuhigung durch Zone 30 erhält, sondern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Somit wäre die Grundlage geschaffen, einen bzw. zwei Zebrastreifen zu errichten.
Zum einen Höhe Weseler Straße/ Supermarkt, somit wäre dann auch das dauerhafte Falschparken erledigt, was laut Feststellung des Amts ja nicht stattfindet, darüber hinaus könnte dann auch noch an der Kreuzung Königswinterstraße/ Rheinsteinstraße ebenfalls ein Zebrastreifen errichtet werden, somit wäre dann hier auch ein sicherer Schulweg (zur Richard-Wagner-Schule) vorhanden.

Umsetzungsbericht

Stand: 30.01.2014
Zuständigkeit: Ordnungsamt
 
Information des Fachamtes:
Der Ausschluss von Fußgängerüberwegen innerhalb der Rheinsteinstraße ergibt sich aus mehreren Faktoren: Die Rheinsteinstraße gehört zum Nebenstraßennetz und befindet sich in einem „Zone 30 Gebiet“. Zone 30 Gebiete sollen so wenig wie möglich mit Verkehrszeichen beschildert sein. Die Vorfahrt soll in der Regel hier rechts vor links gelten, dies auch mit dem Hintergrund, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
Losgelöst davon sind für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gewisse Voraussetzungen zu erfüllen (Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen-R-FGÜ 2001). Beispielsweise werden stündlich mindestens 100 querende Fußgänger und mindestens 200-300 Fahrzeuge gefordert. Ob diese „Fallzahlen“ an dieser Örtlichkeit erreicht werden ist fraglich.
Die Fahrzeuglücken in der Rheinsteinstraße sind so groß, so dass Fußgänger hier gefahrlos die Fahrbahn queren können. Des Weiteren sind bereits Querungshilfen in Form markierter Gehwegvorstreckungen im Bereich Rheinsteinstraße 10 vorhanden, sodass sich die Notwendigkeit, der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an besagter Örtlichkeit, nicht ergibt.
Die Anlage eines weiteren Fußgängerüberweges im Bereich der Richard-Wagner-Schule erübrigt sich aus den zuvor genannten Gründen mit zusätzlichen Verweis auf einen Ortstermin zwischen Ordnungsamt und Vertetern des Polizeiabschnittes 64 (Kontaktbereichsbeamte) vom 19.12.12, in dem die Schulwegsicherung neben verkehrlichen auch unter baulichen Aspekten geprüft wurde und als eindeutig und gut bewertet wurde.
Die Richard-Wagner-Grundschule befindet sich in besagten Tempo Zone 30 Gebiet. Im Bereich der Grundschule wurde sogar ein Schülerlotsenübergang eingerichtet. Das Flurstück war mal vorgesehen zur Übernahme in das Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, scheiterte aber an der vorhandenen Bauruine (ehemaliges Schulgartenhaus) die wir weder sichern noch abreißen können. Facilty Management konnte den Abriß bisher auch nicht finanzieren.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
 
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.

 
Kommentare

Hallo zusammen....die Aussage, dass in Tempo 30 Zonen keine Zebrastreifen errichtet werden dürfen, habe ich bei der letzten Stadtteilkonferenz (Victoriastadt) auch vom Herrn Dr. Prüfer gehört. Was mich irritiert ist, dass es scheinbar in P Berg andere Bestimmungen geben muss. Wichert / Dunckerstr. ist ebenfalls Tempo 30 Zone und es wurde aufgrund einer Elterninitiative der Wilhelm von Humboldt Gemeinschaftsschule an dieser Stelle ein Zebrastreifen errichtet....Oder ist gar ein Politikerkind an dieser Schule, was eine Erklärung für die Doppelseitigkeit wäre...besten Gruss

sven
18.02.2014

Hallo in die Runde,
Zebrastreifen sind durchaus in Tempo 30 Zonen erlaubt, werden in der Regel aber häufigt als nicht nötig angesehen. Der Bedarf sollte also nachgewiesen werden. Infos dazu unter: http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-alle/verkehrsrecht/...
Das iKARUS stadtteilzentrum organisiert dazu am 20.3. um 19 Uhr im Kulturhaus einen Infoabend zum Bürgerhaushalt in Karlshorst, dort kann gemeinsam überlegt werden, wie der Vorschlag verwirklicht werden kann. Infos unter: http://www.firmaris.de/Buergerhaushalt.214.0.html
Grüße aus dem iKARUS, Jochen Uhländer

iKARUS
25.02.2014