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Vorschlag

Ereignisse
20.01.2019 Vorschlag eingereicht
17.02.2020 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
17.02.2020 Vorschlag weitergeleitet an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Fennpfuhl öffentliches Straßenland

Einrichtung eines Fußgängerschutzstreifens

Wolfgang Senger
20.12.2019
0
2019-1-73

Einrichtung eines Fußgängerschutzstreifens zwischen Storkower Bogen und Zugang zum Innenbereich der Rudolf-Seiffert-Str. zwischen den Häusern 4 und 6

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
 
08.02.2024:
Planung und Ausführung der Gehwegvorstreckungen sind für die Übernahme in das Fußgängerüberweg-Bauprogramm der Senatsverwaltung gem. Rahmenvereinbarung gemeldet.Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
 
30.08.2023:
Kein neuer Sachstand. Die Maßnahme soll durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umgesetzt werden.
 
21.02.2023:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Maßnahme liegt vor. Die Ausführungsplanung muss noch erstellt werden. Ziel ist es, für die Maßnahme Mittel zur Umsetzung in 2024 zu beantragen.
 
14.09.2022:
Die Planung für die Gehwegvorstreckung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz steht noch aus.
 
22.02.2022:
Die Planungen dauern aktuell noch an.
 
25.08.2021:
Derzeit wird durch die Senatsverwaltung eine Planung als Vorbereitung für die Anordnung veranlasst.
 
05.02.2021:
In der AG zur Sicherung des Fußverkehrs wurde festgelegt, dass eine Verkehrszählung durchgeführt werden soll. Ergebnisse bzw. Informationen über die Durchführung liegen dem Straßen- und Grünflächenamt dezeit noch nicht vor.
 
17.02.2020:
Die Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen. Demgemäß wurde der Vorschlag zwecks Prüfung und Verkehrszählung dorthin weitergeleitet.