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Vorschlag

Ereignisse
20.04.2026 Vorschlag eingereicht
28.04.2026 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
18.06.2026 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
25.06.2026 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Themenübergreifend

Eingezäunte Hundewiese in Alt-Lichtenberg

Aileen L.
20.04.2026
1
2026-1-13

- Errichtung einer eingezäunten Hundefreilauffläche in 10365 Lichtenberg -

Im Postleitzahlbereich 10365 besteht ein Defizit an Infrastruktur für Hundehalter. Während Spiel- und Sportflächen fester Bestandteil der Stadtplanung sind, fehlt für die tausenden gemeldeten Hunde im Kiez jegliche gesicherte Auslauffläche. Zur Förderung des sozialen Friedens und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten schlage ich die Ausweisung einer eingezäunten Fläche vor.

Im Rahmen der geplanten Aufwertung des Gartendenkmals „Ehemaliger Friedhof Gotlindestraße“ (Investitionsvolumen ca. 3,7 Mio. Euro!) könnte die Integration einer Hundefreilauffläche erfolgen.
Die Projektplanung benennt die aktuelle, unregulierte Nutzung als Hundeauslauf als Problem, jedoch ist fraglich, ob eine reine Verdrängung ohne Alternativangebot erfolgreich sein kann. Eine Teilflächenwidmung kann den Nutzungsdruck auf eine einzäunte Fläche kanalisieren und so Kapelle und Grabstätten schützen.
Rund um die Kapelle werden ohnehin Aufenthaltsbereiche, wie Liegewiesen und Picknicktische geplant, weshalb es hinsichtlich der Pietät keine Bedenken geben dürfte.

Hundewiesen sind auch in geschützten Grünanlagen rechtlich möglich (§ 6 Berliner Grünanlagengesetz). So soll beispielsweise das Projekt in der Arnimstraße ebenfalls eine Grünfläche mit Spielplatz und Hundeareal vereinen.

Die oft angeführte Fläche in der Gürtelstraße stellt keine zumutbare Alternative dar. Für mobilitätseingeschränkte Hundehalter ist der Fußweg nicht zumutbar. Außerdem ist der Bereich von der Trinkerszene geprägt und schafft kein Gefühl der Sicherheit.

Weitere mögliche Standortvorschläge, neben dem Alten Friedhof in der Gotlindestraße:

- Nibelungenpark
- Freiaplatz
- Landschaftspark Herzberge

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- udn Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (12.06.2026):
Das Straßen- und Grünflächenamt muss immer unterschiedliche Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz sowie die vorrangige Nutzung öffentlicher Grünanlagen für die Erholung mit einbeziehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.), die mit der Nutzung eines Hundefreilaufgebietes einhergeht, Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört werden. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind. Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wo genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide kann dies problemlos möglich sein.
 
In den vorgeschlagenen Grünflächen Nibelungenpark und Freiaplatz sieht das Straßen- und Grünflächenamt keine Möglichkeit ein Hundefreilaufgebiet einzurichten, zumal dies die Nutzung durch Erholungssuchende stark einschränken würde. Zudem befinden sich in beiden Grünanlagen Spielplätze, die sich mit einer Einrichtung von Hundefreilaufplätzen nicht vertragen.
 
Im vorgeschlagenen Landschaftspark Herzberge ist die Einrichtung eines Hundefreilaufgebietes aus Gründen seines Schutzstatus nicht möglich (siehe auch 2021-1-76).
 
Für den ehemaligen Friedhof Gotlindestraße wird die Einrichtung eines Hundefreilauffläche ebenfalls abgelehnt. Es wurde bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu unterschiedlichen Entwicklungsszenarien für die Grünanlage und ehemalige Kapelle unter Beteiligung der Anwohner*innen/Nutzer*innen sowie eines anschließendes Gutachterverfahrens zur Entwicklung einer Gesamtplanung im Rahmen eines Wettbewerbs über die künftige Gestaltung des ehemaligen Friedhofs entschieden. Ein Hundefreilaufplatz war nicht vorgesehen. Die Einrichtung eines Hundefreilaufplatzes ist nach Auffassung des Straßen- und Grünflächenamtes nicht pietätsvoll und verstößt gegen die Totenruhe unabhängig davon, ob Ruhe- und Nutzungsrechte ausgelaufen sind.
 
Unabhängig der zuvor genannten Gründe reichen die im Doppelhaushalt 2026/2027 verfügbaren Mittel gerade aus, um Verkehrssicherungspflichten (Bäume, Spielplätze, Straßenbegleitgrün) nachkommen zu können. Die Finanzierung einer Einzäunung einschl. Toranlagen für Hundefreilaufflächen ist derzeit nicht möglich, noch die darauffolgenden laufenden Unterhaltungskosten. Zumal auch bei der Entziehung der öffentlichen Grünanlage für die Allgemeinheit Budgetzuweisungen für das Straßen- und Grünflächenamt zu erwarten wären.
 
Eine Kostenschätzung ist hier nicht möglich, da zu theoretisch (welche Fläche mit wie viel Toren müsste eingezäunt werden, wie groß wäre der Budgetverlust, das hängt auch wieder von einer konkreten Fläche ab).
 
 
Hinweis der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt:
Zum Thema Hundeauslauf in Alt Lichtenberg wurden im Bürgerhaushalt bereits mehrere Vorschläge eingereicht:
 

 
Im Ergebnis wurde eine Hundeauslauffläche auf der Fläche Gürtelstraße / Frankfurter Allee eingerichtet.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (25.06.2026):
Ablehnung (der im Vorschlag benannten Standorte)
 
Begründung:
Das Begleitgremium folgt der Stellungnahe des Fachamtes.Das Jugendamt wird um Prüfung gebeten, ob auf der Fläche Gotlindestraße 39 (ggf. übergangsweise oder als Teil der Fläche) eine Hundewiese eingerichtet werden kann.

 
Kommentare

meinen Sie "Teilwidmung" oder "Teilentwidmung" ?; eine "ein(ge)zäunte" Fläche mindert Nutzungsdruck; die Fläche an der Gürtelstrasse ist ein Aufenthaltsort für Trinker u. Obdachlose u. daher für Hundehalter abschreckend; einmal sah ich einen Obdachlosen mit sichtbaren Geschwüren u. Druckwunden im Gesässbereich; eine Kombination aus Spielplatz u. Hundeareal halte ich für riskant, weil laufende Kinder in einigen Hunden den Jagdtrieb aktivieren, es kommt immer wieder zu Unfällen mit jahrelanger Wiederherstellungs-Chirurgie.

bürgerlicht
30.04.2026