Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Nach Abschluss der Bauarbeiten sollte die Fläche zwecks Urbanisierung bebaut werden.
Zuständigkeit: Privat
Information des Stadtentwicklungsamtes (08.08.2016):
Bei der Fläche zwischen dem S-Bahnhof Rummelsburg und der Hauptstraße handelt es sich um private Flächen. Diese können nach Abschluss der Bahnbaumaßnahme im Sinne des § 34 BauGB bebaut werden, der Zugang zum S-Bhf. Rummelsburg (DB) ist zu berücksichtigen.Der Vorschlag fällt in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn und ist nicht Gegenstand des Bürgerhaushalts.
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Auf eine erneute Behandlung der in Anlage 4 und 5 enthaltenen Vorschläge in den Fachausschüssen der BVV wird verzichtet.