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Vorschlag

Ereignisse
06.04.2021 Vorschlag eingereicht
08.04.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
03.05.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
03.05.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Nord öffentliches Straßenland

Bremsschwellen in der Charlottenstraße

Hannes Quade
06.04.2021
0
2021-1-40

Bau von Bremsschwellen in der Charlottenstraße, da sich die meisten Autofahrer nicht an die vorgeschriebenen 30 km/h nicht halten, was wiederum dazu führt, dass die Kinder im Bereich der Kita einer größeren Gefahr ausgesetzt sind und der Geräuschpegel dadurch deutlich erhöht ist. Erschwerend kommt hier dazu, dass die Charlottenstraße als Umgehungsstraße zur B1 genutzt wird.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (03.05.2021):
Der Einbau von Fahrbahnschwellen ist gefährlich und nicht mehr zeitgemäß.
 
Eine nachhaltige Reduzierung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit auf Schritt-Tempo etwa zum Überfahren der Schwellen ist mit dem Einbau von Fahrbahnkissen mit zulässigen Schwellenhöhen von max. 10,0 cm in den genannten Straßen nicht zu erreichen. Da die Schwellen eine lediglich punktuelle in Erscheinung tretende Wirkung erzielen, rufen sie zugleich eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in einem zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsverhalten bemerkbar machen. Der hierdurch entstehende Feinstaub (Bremswirkung und Abgase) und die Lärmbelästigung (Anfahr-und Abbremsverhalten) ist nachgewiesener Maße festzustellen und für den unmittelbaren Anwohner bemerkbar. Unterdessen werden durch das Überfahren der Schwellen auch Erschütterungen auf die nahe Umgebung der angrenzenden Gebäude wahrgenommen.
 
Besonders kritisch ist die Erschwerung für die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) zu bewerten, deren schnelle Einsätze dadurch beeinträchtig oder gar behindert werden. Im Zuge von Rettungsfahrten können durch die Belastung durch Fahrbahnschwellen notwendige Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden. Es kann zu beförderungsbedingten Schädigungen von Patienten kommen. Verletzungen können sogar deutlich verschlimmert werden. Gerade Früh- und Neugeborene können unter anderen Hirnblutungen und Wirbelsäulenschäden erleiden.
 
Des Weiteren wird der Winterdienst und die Straßenreinigung durch Fahrbahnschwellen behindert. Es kommt zum Beispiel zu Beschädigungen der Schiebeschilde. Teilweise werden jedoch auch die Fahrbahnschwellen durch Schiebeschilde beschädigt.
Auch die Entwässerung der Fahrbahn wird durch Fahrbahnschwellen negativ beeinflusst.
 
Der Baulastträger lehnt den Einbau von Fahrbahnschwellen, auf Grund der oben dargestellten Gründe, ab.