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Vorschlag

Ereignisse
20.05.2014 Vorschlag eingereicht
12.06.2014 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
04.11.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.03.2015 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1392/VII vom 19.03.2015
14.02.2019 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Umwelt & Natur

Beseitigung von Ruinen/Altlasten am nördlichen Rand des Landschaftspark Herzberge

S. Michel
20.05.2014
0
2014-1-71

Der Landschaftspark Herzberge ist wirklich schön geworden. Man sieht dort immer mehr Leute, die Spazieren gehen bzw. sich in ihrer Freizeit erholen. Leider stehen am nördlichen Ende (Fahrradanbindung zur Siegfriedstraße) immer noch eingezäunte Ruinen, die das Bild nicht wirklich ansehnlich machen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
 
Stellungnahme der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (14.02.2019):
Beim angefragten Areal handelt es sich um das Grundstück Siegfriedstr. 82 in 10365 Berlin. Am 18.08.2017 wurde ein Erbbaurechtsvertrag zugunsten eines privaten Eigentümers beurkundet.
 
Soweit hier bekannt, wurden die „alten“ Baulichkeiten 2018 abgerissen. Nach Angaben des Erbbauberechtigten liegt dem Bezirksamt ein Bauantrag vor, der Beginn der Neubebauung ist für 2019 vorgesehen.
 
 
Information des Fachamtes 13.11.2014: :
Es handelt sich um Flächen des Liegenschaftsfonds/ BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH.
 
 
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
 
Zur Anlage 4 der Vorlage des Vorstandes (Nichtzuständigkeit):
 
Bei folgenden Vorschlägen wird von einer Weiterleitung an die zuständigen Stellen abgesehen: 2014-1-10, 2014-1-17, 2014-1-22, 2014-1-43, 2014-3-2. Zum Vorschlag 2014-1-59 (Ruine Wallensteinstraße) wird das Bezirksamt ersucht, die tatsächliche Gefährdung zu prüfen.
Für die restlichen in Anlage 4 enthaltenen Vorschläge wird das Bezirksamt ersucht die Anliegen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.