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Vorschlag

Ereignisse
01.12.2016 Vorschlag eingereicht
09.01.2017 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.01.2017 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
06.02.2017 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
16.03.2017 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0159/VIII vom 16.03.2017
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Beleuchtung des Weges vor Coppi-Gymnasium

Jens Nitzsche
01.12.2016
0
2016-1-95

Der Verbindungsweg zwischen Römerweg und Aristotelessteig ist seit Jahren nicht beleuchtet, obwohl noch alte Straßenlaternen stehen. Am Weg befindet sich auch der Eingang ins Coppi-Gymnasium. Der Weg wird viel begangen und oft von Fahrradfahrern benutzt. Er verbindet für Fußgänger die südlich gelegenen Wohnviertel mit der Straßenbahn/U-Bahn. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist dort auch im "Berufsverkehr" kaum etwas zu erkennen, zumal auch keine Hausbeleuchtungen für Abhilfe sorgen (außer während der täglichen Schulöffnungszeiten).
Aufgrund der zahlreich vorhandenen Vegetation ist der Bereich für das Sicherheitsgefühl beim Passieren nicht hilfreich.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Schul- und Sportamt
 
Information des Fachamtes (12.01.2017):
Es handelt sich hier nicht um einen öffentlichen Weg, sondern um ein Schulgrundstück mit privatrechtlichem Charakter. Die dort befindlichen Laternen, welche wahrscheinlich in ferner Vergangenheit über Stadtlicht betrieben wurden, wurden aus diesem Grunde auch abgeschaltet.Für den Betrieb der Schule wird grundsätzlich keine Schulhofbeleuchtung vorgehalten, lediglich eine Wege- und Eingangsbeleuchtung im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten. Dahingehend sind seitens der Schule keine Defizite bekannt. Um das unbefugte Betreten des Schulgrundstückes zu unterbinden, wird jetzt die Schließung des Weges mittels Toranlage geprüft, welche durch die Schule außerhalb des Schulbetriebs bzw. bei Nichtnutzung durch die Schule geschlossen werden kann. Eine Nutzung der regulären Straßenzüge östlich und westlich des Schulgrundstücks (Cäsarstraße und Aristotelessteig) sind objektiv nicht länger als der Weg über das Schulgrundstück.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium 12.01.2017:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.