Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Bei allen neuen Einrichtungen oder Modernisierungen sollte auf die Barrierefreiheit geachtet werden, es leben überdurchschnittlich viele Menschen mit Handicaps, ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kleinkindern in allen 3 Sozialräumen
Zuständigkeit:
Übergreifend/
Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterschutz
Ausschuss für Schule und Sport
Ausschuss für Kultur
Ausschusss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Information des Fachamtes:
Stand 19.05.2015:
Das Bezirksamt wird das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung im weiteren Bearbeitungsgang des Themas berücksichtigen.
Stand 13.11.2014:
Beauftragte für Menschen mit Behinderung:
Einhaltung der Berliner Bauordnung § 51 und der Din 18040 Teil 1 und 2, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9 ist Gesetz. Bei Altbau muss der Bestandsschutz Berücksichtigung finden.
Straßen- und Grünflächenamt:
Bei baulichen Veränderungen im öffentlichen Straßenland wird auf Barrierefreiheit geachtet.
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Zur Anlage 3 der Vorlage des Vorstandes (Fachthema):
Das Bezirksamt wird ersucht das Anliegen des Vorschlags 2014-2-2 (Barrierefreiheit) weiterhin zu beachten.