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Vorschlag

Ereignisse
09.07.2011 Vorschlag eingereicht
31.10.2011 Vorschlag votiert
28.06.2012 BVV-Beschluss
28.06.2012 Vorschlag abgelehnt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Lichtenberg (gesamt) öffentliches Straßenland

Barrierefreies Lichtenberg

Anonymous
09.07.2011
3
13-55-120

Bessere Kenntlichmachung von Fahrbahnabsenkungen (farbliche Markierung auf den Fahrbahnen).Diese werden zu oft und zu gerne von rücksichtslosen Autofahrern zugeparkt.Es möchten doch alle mal drüber nachdenken, wie es ist, wenn man selber betroffen ist.Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und ältere Bürger mit Rollatoren aber auch Mütter und Väter mit Kinderwagen werden es danken!Hatte den Vorschlag schon vor zwei Jahren gemacht, aber da hat sich ja so´n Sesselpupser eingemischt und schrieb "steht doch in der STVO ist eh verboten".Hat sich was verändert?Wer offenen Auges durch die Strassen geht wird mir recht geben - NEIN!

Umsetzungsbericht

Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Der Vorschlag wird abgelehnt, weil die Straßenverkehrsordnung eine Bundesverordnung ist, die durch die BVV nicht geändert werden kann. Verstöße können beim Ordnungsamt und der Polizei gemeldet werden.
 
Stellungnahme Fachausschuss
Der Ausschuss lehnt den Vorschlag ab, dieser ist zu unkonkret. 
 
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
 
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
Konkrete Vorschläge für Bordsteinabsenkungen werden vom Tiefbauamt in eine Liste aufgenommen. Sind auch andere Maßnahmen gemeint, muss dieser Vorschlag konkretisiert werden!
 
Ordnungsamt
Die Stellungnahme gilt weiter, trotz der Polemik im Vorschlag. Lt. StVO ist Das Halten/Parken an abgesenkten Bordsteinen verboten. Das wird regelmäßig kontrolliert bzw. wird akuten Hinweisen sofort nachgegangen. Vorschriftswidrig parkende Fahrzeuge werden i.d.R. immer umgesetzt. Im Einzelfall kann die Aufbringung des Zeichen 299 „Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote“ (Zickzacklinie) geprüft werden, wobei die Verwaltungsverordnung zur StVO die Grenzen eng setzt: „… Sie soll … eingesetzt werden, wo ein Haltverbot an für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Stellen kenntlich gemacht oder verlängert werden muss, z. B. an Fußgängerüberwegen. Die Markierung soll jedoch nicht allgemeine Anwendung finden an Stellen, wo sich Halt- und Parkverbote sonst nicht durchsetzen lassen.“Kurz: im Konkreten prüfen. Andere Markierungen sind nicht zulässig.

 
Kommentare

Nach meiner Erinnerung stand dieses Thema schon einmal im Zusammenhang mit den Bürgerhaushalt. Wenn ich die Bemerkung zu einem vermeintlichen Sesselpupser auch nicht nett finde, Recht hat der Verfasser. Ich meine, es hilft leider nur eins: Kontrollen und gesetzlich mögliche Bußen und wieder Kontrollen und Bußen durch das für den ruhenden Verkehr wohl zuständige Ordnungsamt. Es spricht sich schnell herum, wo solche rücksichtslose Parker immer wieder "abgestraft" werden.
S. Lehmann

Siegfried Lehmann
15.07.2011

Guten Tag,

wie bereits im Kommentar zum Vorschlag 10-55-66 (Bürgerhaushalt 2010) ausgeführt, verbietet der § 12 Abs. 3.1 der StVO das
Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten und Punkt 9 das Parken vor Bordsteinabsenkungen. Wir haben also hierzu eine eindeutige Rechtsvorschrift. Verstöße sind natürlich zu ahnden, dafür sind das Ordnungsamt und die Polizei zuständig. Auch jeder Bürger kann derartige Verstöße zur Anzeige bringen!
Dem Amt für Bauen und Verkehr liegt, abgestimmt mit dem Behindertenbeirat und bestätigt durch den Ausschuss für Gleichstellung/Integration, eine Prioritätenliste zur Herstellung von Bordsteinabsenkungen für den Bezirk vor.
Leider sind auch hier die finanziellen Mittel sehr begrenzt, um kontinuierlich und schnell alle dringend
notwendigen und erforderlichen Maßnahmen von dieser Liste zu realisieren.

Freundliche Grüße sendet Frau Breitfeld
aus dem Amt für Bauen und Verkehr

Moderation ll
26.08.2011

Richtig Herr Lehmann, hatte auch geschrieben, dass ich diesen Vorschlag schon mal gemacht habe!
Und Frau Breitfeld auch Sie haben natürlich vollkommen recht, es steht in den Vorschriften und ich kann auch Anzeigen erstatten.
Nur was nützt dies, wenn das Ordnungsamt nach einem Anruf eine Stunde benötigt um vor Ort zu sein - da sind die meisten Rowdies schon weg.
Und wehe ich rufe da in den späten Abendstunden an, wenn klar ist, dass die Fahrzeuge über Nacht stehen bleiben.
Da erreicht man keinen oder es wird einem gesagt, man müsse die Polizei verständigen - die haben ja auch nichts besseres zu tun. Hier schreiben sie ein Fahrzeug auf und um die Ecke werden sie benötigt weil sich Leute prügeln oder ähnliches.
Als nächstes kommt noch der Kommentar, bleibt doch zu Hause, was sucht ihr nachts draußen?!?

Anonymous
23.02.2013