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Vorschlag

Ereignisse
01.09.2018 Vorschlag eingereicht
01.10.2018 Bearbeitung im Anliegenmanagement
01.10.2018 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
07.11.2018 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Auto-Parkplatz am Straßenrand Fahrrädern zur Verfügung stellen

Martina Nowak
01.09.2018
0
2018-1-80

Bei einem Restaurantbesuch im "Al Dente" Lehndorffstr./Ehrlichstr. müssen die Gäste, die mit Fahrrädern zum Restaurantbesuch gekommen sind, ihre Räder an einen kleinen Fahrradständer auf dem Gehweg anschließen. Mehr als 3 Räder passen nicht daran. Die restlichen Räder stehen auf dem Gehweg und versperren den Fußgängern (insb. Kinderwagen und Rollstuhl) den Weg. Für die Autofahrer ist am Straßenrand auf beiden Seiten Parkmöglichkeiten.
Mein Vorschlag: geeignete Fahrradständer für die Räder der Gäste auf die Straße verlegen. So haben die Fußgänger mehr Platz und der Bezirk ermöglicht den Radfahrern ausreichende Parkmöglichkeiten wie den Autofahrern. Ist zusätzlich ein Beitrag zur fahrradfreundlichen Stadt.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (07.11.2018):
Aus verkehrsbehördlicher Sicht kann dem Ansinnen leider nicht abgeholfen werden, da grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Straßenland (auch nicht vor einem Restaurant), weder für den motorisierten Individualverkehr, noch für den Radverkehr besteht. Eine Anordnung öffentlicher Stellplatzanlagen auf der Fahrbahn erfolgt nur sofern notwendig, aus verkehrlicher Sicht, im öffentlichen Interesse und zur Gefahrenabwehr. Einzelparameter und Interessen wie eine kurze Anbindung an ein Restaurant können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren wäre aufgrund der derzeit geplanten Neugestaltung der Ehrlichstraße, ein baulicher Eingriff in den Straßenkörper der Fahrbahn der Ehrlichstraße, in Hinblick auf die absehbar kurze Verweildauer, nicht zielführend. Dem Ansinnen kann daher leider nicht entsprochen werden. 
 
Es steht dem Gastronomen natürlich jederzeit frei, für seine Kundschaft auf dem Privatrundstück zusätzliche Zweiradabstelleinrichtungen bereitzustellen.