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Vorschlag

Ereignisse
04.08.2016 Vorschlag eingereicht
05.08.2016 Bearbeitung im Anliegenmanagement
09.08.2016 Anliegen weitergeleitet an die Abteilung Stadtentwicklung
22.08.2016 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Themenübergreifend

Ausgewiesener Hundeauslaufbereich im Gutspark

AnjaSchn
04.08.2016
0
2016-1-56

Im Gutspark trifft man immer wieder Hunde an, die weder von ihren Besitzern an der Leine geführt, noch auf deren Kommandos gehorchen. Hinzu kommt, dass sich deren Besitzer sogar gegen die Anleinung ihrer Hunde in Gegenwart von kleinen Kindern wehren. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass ein Kind beispielsweise auf dem "Ameisenspielplatz" von einem freilaufenden Hund gebissen wird. Zusätzlich werden oft die Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht beseitigt, so dass die wunderschönen Wiesenflächen einem Minenfeld gleichen. Ein ausgewiesener umzäunter Hundeauslaufbereich sowie Hinweisschilder, dass in öffentlichen Parkanlagen Leinenzwang herrscht, würde einerseits den Hunden legal ihren täglichen Freilauf in dem entsprechenden Bereich gestatten, anderseits könnte der restliche Gutspark z.B. als Spiel- und Liegewiese auch von Nicht-Vierbeinern, insbesondere Kindern, genutzt werden. Es gibt sicherlich bereits ausgewiesene Auslaufbereiche für Hunde in Lichtenberg, jedoch steuern die meisten Hundebesitzer eben den nächstliegenden Park an. Regelmäßige Präsenz des Ordnungsamt würde eventuell auch das Problem lösen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (22.08.2016):
Das Grünanlagengesetz schreibt Leinenzwang für Hunde innerhalb dieser vor. Die typischen Grünanlagenschilder mit den Tulpen zur Kennzeichnung der Grünanlage  „Gutspark“ sind vorhanden und geben damit die korrekten Verhaltensregeln vor. Zusatzschilder erklären die Verhaltensregeln nur ausführlicher. Die Einhaltung der Regelung wird zum Beispiel regelmäßig durch das Ordnungsamt überprüft.
 
Die Schaffung von Hundeauslaufgebieten in Grünanlagen wird vom Fachamt nicht befürwortet, da Grünanlagen vordringlich zur Erholung von Menschen dienen und eine Schaffung von Hundeauslaufgebieten diesem Zwecke zuwiderlaufen würde – zumal der Gutspark nicht besonders groß ist, eine Doppelnutzung ohne gegenseitige Einschränkungen kaum möglich wäre.
 
Eine Umzäunung der Spielfläche kommt aus finanziellen Gründen nicht infrage. Eine Zaunanlage für Spielbereiche wird ausschließlich in der Nähe von großen Straßen oder anderen Gefahrenquellen realisiert, damit kleinere Kinder nicht auf die Straße rennen können. Da die Spielfläche sich inmitten des Parks und weit weg von angrenzenden Straßen befindet, wird ein Zaun aus diesem Grunde nicht realisiert werden können.