Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes (20.05.2016):
Das Anliegen für die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde mit nachfolgendem Ergebnis geprüft:
Es ist unumstritten, dass durch die baulich angelegten Parktaschen die Einsicht auf den links kommenden Verkehr erschwert, jedoch ein langsames Hineintasten nicht unmöglich macht. Auch für den Fall, dass die Parktasche vor Ort durchgehend besetzt wird, bietet der Bereich dahinter (im Bild in Rot gekennzeichnet) genug Sichtachse um heranfahrende Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen.
Bei der Ein- und Ausfahrt in und von einem Grundstück ist ein Höchstmaß an Sorgfalt aufzubringen. Im Vergleich zum Einfahrenden sind die Sorgfaltsanforderungen beim Ausfahrenden umso höher, weil er in den fließenden Verkehr einfährt.
Bei der benannten Örtlichkeit handelt es sich um einen typische, da häufig im gesamten Stadtbild vorkommende, Ein- und Ausfahrtsituation. Es gelten wie zuvor genannt die erhöhten Sorgfaltspflichten des Einfahrenden gegenüber dem Fließverkehr. Eine außerordentliche Gefahrenlage lässt sich für diese Örtlichkeit jedoch nicht herleiten.
Infolgedessen wird von weiteren Maßnahmen abgesehen und um Verständnis gebeten.