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Vorschlag

Ereignisse
21.04.2016 Vorschlag eingereicht
12.05.2016 Bearbeitung im Anliegenmanagement
12.05.2016 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
24.05.2016 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Lichtenberg (gesamt) öffentliches Straßenland

Altkleidercontainer

Peter Groth
21.04.2016
0
2016-1-31

Vor einigen Monaten wurde in der Presse angekündigt, dass ungenehmigt aufgestellte Altkleidercontainer durch den Bezirk Lichtenberg (Ordnungsamt) entfernt werden. Geschehen ist bis heute nichts, im Gegenteil die wild aufgestellten Container haben zugenommen. Sicherlich ist es einfacher und bringt auch mehr Geld ein Knöllchen wegen Falschparken zu verteilen, als sich intensiv um die Entfernung dieser Container zu kümmern. Allein in der Paul-Zobel- und Ruschestrasse stehen davon 10 Stück. Wie immer in der Politik folgen auf grossspurige Worte keine Taten. Bitte entfernen Sie endlich die Schandflecke auf unseren Strassen, auch deshalb, weil es den Betreibern nur die Maximierung Ihrer Gewinne geht und nicht um die aufgeführten sozialen Aufgaben.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt
 
Pressemitteilung
Donnerstag, 9. Juni 2016
 
Altkleidersammlung verboten
  
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dem Bezirksamt Lichtenberg jetzt mitgeteilt, dass zwei Berliner Firmen die gewerbliche Sammlung von Altkleidern (Alttextilien) und Schuhen im Gebiet des Landes Berlin „gem. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz“ wegen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit untersagt worden ist.
  
Auch wenn beide Firmen dagegen klagen, so dass die Durchsetzung des Verbots noch dauern wird, freut sich der zuständige Bezirksstadtrat, Dr. Andreas Prüfer (DIE LINKE) über die Entscheidungen der Senatsverwaltung.
 
Sie reagiert mit dem Verbot auf die entsprechende Anregung des Bezirksamtes Lichtenberg vom Juli 2015, die sich aus ständigen Verstößen verschiedenster Firmen gegen Recht und Gesetz begründet.
  
Immer wieder werden Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland, in Grünanalagen und zunehmend auch auf Privatgrundstücken ohne Genehmigung aufgestellt.
 
Seit dem 01. Januar 2012 wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Lichtenberg 1878 Altkleidercontainer sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatflächen in Lichtenberg erfasst. 85 % der Container waren nicht genehmigt. Über 900 wurden im Zuge von Aufforderung und Zwangsmaßnahmen, weitere mehrere hundert „freiwillig“ beseitigt. Dennoch gibt es immer noch und immer wieder neue, nicht genehmigte Standorte.
Das Bezirksamt verweist weiterhin auf ausreichende legale Möglichkeiten zur Altkleidersammlung – vom Deutschen Roten Kreuz bis zu den Kirchen, zur Stadtmission, Oxfam bis hin zur BSR. (www.fairwertung.de)
  
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadt für Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien
Dr. Andreas Prüfer
Telefon: (030) 90296-4001
E-Mail: andreas.pruefer @ lichtenberg.berlin.de
 
Information des Fachamtes (Stand 24.05.2016):
 
Dem Hinweis zugrunde liegende Sachverhalt war dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin im Wesentlichen bekannt. Zunächst ist anzumerken, dass die hier bekannt gewordenen Aufstellfirmen regelmäßig im Besitz einer Genehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind, die sie dazu berechtigt, in Berlin gewerbliche Abfallsammlungen unter Inanspruchnahme von Altkleidersammelbehältern durchführen zu dürfen.
 
Die im Vorschlag angegebenen Altkleidersammelbehälter sind auf privaten Grundstücksflächen aufgestellt, so dass es vorrangig den jeweiligen privaten Grundstückseigentümern obliegt, Maßnahmen zur Beseitigung der auf ihren Flächen aufgestellten Altkleidersammelbehälter zu ergreifen, die Aufstellung zu genehmigen oder zu dulden.
 
Entgegen der subjektiven Wahrnehmung des Vorschlagseinreichers hat die Bezirksverwaltung in der Vergangenheit durchaus Anstrengungen zur Reduzierung der dort aufgestellten Altkleidersammelbehälter unternommen. Die privaten Grundstückseigentümer wurden zunächst ermittelt und dann über die mit der Aufstellung der Alt­kleidersammelbehälter in Zusammenhang stehenden Vermüllungstendenzen und anderen Problemfelder informiert und um Abhilfe gebeten. Im Nachgang war festzustellen, dass zwar der überwiegende Teil der Altkleidersammelbehälter von den bekannten Standorten entfernt worden war, dafür jedoch an anderen Stelle wieder neu aufgestellt worden ist.
 
Um dieses „Katz-und-Maus-Spiel“ nachhaltig erfolgreich beenden zu können, müssten den Aufstellfirmen die seinerzeit erteilten Genehmigungen zur gewerblichen Abfallsammlung widerrufen bzw. die Anträge auf Neuerteilungen versagt werden. Um solche bzw. wirkungsgleiche Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits im Juli 2015 ersucht. Bisher sind allerdings dort noch keine diesbezüglichen Entscheidungen getroffen worden.
 
Der Hinweis und die in der 20. Kalenderwoche 2016 festgestellten Standorte der Altkleidersammelbehälter werden außerdem dem Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg zur Prüfung eventueller abfallrechtlicher Maßnahmen übermittelt.