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Vorschlag

Ereignisse
02.10.2021 Vorschlag eingereicht
05.10.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
28.02.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.03.2022 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
06.05.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.05.2022 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0234/IX vom 19.05.2022
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Absenkung der Bordsteinkanten kommend von der Tramhaltestelle Altenhofer Straße

Falkenberg80
02.10.2021
0
2021-1-85

Menschen, die gehbehindert sind und auf einen Rollator oder Gehstock angewiesen sind, hinten aus der Bahn aussteigen, müssen hohe Kanten überwinden, teils ist die Zuwegung auch zugeparkt, da die Absenkung fehlt und zwischen den Autos ist kein Durchkommen. Ich spreche hier von der Zuwegung Richtung Altenhofer Straße 23.
Am Mittelstreifen fehlt auf beiden Seiten eine Absenkung und an der Haltestelle Altenhofer Straße.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
10.03.2022:
Das Straßen- und Grünflächenamt versteht grundsätzlich die Intention, jedoch kann der Vorschlag nach fachlicher Prüfung nicht unterstützt werden. Die Gründe hierfür sind:
 
* kritische Führung Fußgänger
Durch die Parkanordnung würden Fußgänger zwischen den parkenden Autos auf die Straße geleitet. Daher wären zusätzlich mind. zwei Gehwegvorstreckungen notwendig, da damit zu rechnen ist, dass Borsteinabsenkungen zugeparkt werden. Auch mit den Gehwegvorstreckungen sind die eingeschränkten Sichtbeziehungen kritisch zu betrachten, gerade mit Hinblick darauf, dass die Strecke gerne als Umfahrung genutzt wird und erfahrungsgemäß oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren wird
* Wegfall von Parkplätzen bei angespannter Parksituation
* Zustand der Wege durch die Grünfläche in schlechtem Zustand, bei offizieller Führung müssten diese vorher saniert werden, damit mobilitätseingeschrenke Bürger*innen diese auch nutzen können.
* erheblicher baulicher Aufwand
Notwendig wären 2 Bordsteinabsenkungen, 2 Gehwegvorstreckungen, Anschlussherstellung an die Haltestelle, Sanierung der Wege
* Umweg ist zumutbar
Es wird ein Ersparnis von ca. 60m Laufstrecke im Vergleich zu dem bereits existierenden barrierefreien Weg angestrebt.
* Der angestrebte Nutzen im Vergleich zu damit verbundenen Kosten ist nicht verhältnismäßig. Die Maßnahmenliste für barrierefreien Umbau ist bereits mit deutlich prioritären Projekten gut gefüllt.
 
Die Wegestrecken sind auf dem beigefügten Bild abgebildet.
 
24.11.2021:
Der Vorschlag für Bordsteinabsenkungen zwischen der Altenhofer Straße 23 und der Tramstation wurde vom Straßen- und Grünflächenamt geprüft. Dem Vorschlag kann nicht entsprochen werden.
 
 
Bei der Örtlichkeit befindet sich zwischen den Häusern und der Tramstation eine Anwohnerstraße mit halbseitigen Parkern, ein Grünstreifen und ein Parkplatz. Durch den Grünstreifen führen mehrere angelegte Wege (siehe Kartenauszug).
 
Bordsteinabsenkungen wären teilweise nicht ausreichend, da damit zu rechnen ist, dass diese mit Hinblick auf die örtlich angespannte Parkplatzsituation regelmäßig zugeparkt werden würden. Auch wären durch die parkenden Fahrzeuge die Sichtbeziehungen eingeschränkt. Daher wäre eine Gehwegvorstreckung auf den beiden Seiten des Parkplatzes (rotes X) notwendig. Bei dem Übergang von den Häusern zum Grünstreifen wäre eine Bordsteinabsenkung (roter -) ausreichend.
 
Kritisch zu betrachten ist jedoch die Fußgängerführung in diesem Bereich. Der Parkplatz wird erfahrungsgemäß häufig als schnelle Verbindung zwischen der Wohngebietsstraße Landsberger Allee und der Mittelstraße genutzt. Dementsprechend wäre es unter Betrachtung der Verkehrssicherheit nicht vertretbar, Fußgängern, insbesondere auch Kindern, diesen Weg offiziell zu öffnen.
 
Bei der vorgeschlagenen Verbindung durch den Grünstreifen handelt es sich um eine Abkürzung. Es besteht die Möglichkeit die Tramstation mit einem zumutbaren Umweg barrierefrei zu erreichen.
 
Hier ist auch der Einsatz der begrenzten Ressourcen zum barrierefreien Ausbau des öffentlichen Straßenraums mit zu berücksichtigen. Unter Abwägung des angestrebten Nutzens und der dagegensprechenden verkehrssicherheitlichen Bedenken wäre die Maßnahme nicht gerechtfertigt.
 
Bei den angelegten Wegen durch den Grünstreifen handelt es sich um Altbestände. Diese dienten wahrscheinlich ursprünglich als Verbindung zum Parkplatz. Die Wege würden aus heutiger Sicht aufgrund der ausgeführten Bedenken so nicht mehr angelegt werden.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.03.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/0234/IX (19.05.2022):
"...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."