Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Ich schlage vor, dass bestimmte Ampelanlagen nachts abgeschaltet werden, um Strom zu sparen.Als Zeit schlage ich 22-6 Uhr vor.Zu den in Frage kommenden Anlagen gehören alle Fußgängerbedarfsampeln und Ampeln an Kreuzungen, die nachts wenig befahren werden (z.B. Ampel an der Kreuzung "Möllendorffstr./Am Containerbahnhof").Auch wenn eine Straßenbahn die Kreuzung passiert, so können die Autos bei einer separaten Linksabbiegerspur trotzdem die Kreuzung sicher passieren.Dieser Vorschlag könnte für einige Ampelanlagen auch ganztägig an Sonn- und Feiertagen eingeführt werden.
Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Der Vorschlag wird abgelehnt. Der Antragsteller wird gebeten, die infrage kommenden Ampelanlagen zu konkretisieren und dem Bezirksamt zu melden.
Stellungnahme Fachausschuss
Der Ausschuss lehnt den Vorschlag ab, dieser ist zu unkonkret.
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
Zuständigkeit liegt bei der Verkehrslenkung Berlin, konkrete Vorschläge werden stets weitergeleitet
Nach der sogenannten Klimawende aber auch wegen des Klimawandels an sich, ist auch Einsparung von Elektroenergie notwendiger denn je. Aber es gibt außer an Ampeln weiteres Potential an Einsparung. Muss z. B. das unbesetzte Umspannwerk von Vattenfall in der Landsberger Allee hell beleuchtet sein, müssen Haltestellen und Parkplätze beleuchtet werden, wenn man wegen der noch oder schon vorhandenen natürlichen Helligkeit im Freien Zeitung lesen könnte?
S. Lehmann
Für die Festlegung von Schaltzeiten der Lichtzeichenanlagen ist die Verkehrslenkung
Berlin (VLB) als Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Der Vorschlag wurde der VLB zur Prüfung übersand, eine Antwort ist noch ausstehend.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Breitfeld
Amt für Bauen und Verkehr