Der Bezirk darf nur Verträge für das laufende Jahr abschließen. Wenn es für die Realisierung von Vorhaben nötig ist, die Finanzierung über mehrere Jahre sicherzustellen, kann der Senat die Erlaubnis erteilen, auch solche langfristigen Verträge einzugehen. Diese Zusage erscheint dann im Haushalt als Verpflichtungsermächtigung.