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Haushalts-ABC

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Pflichtaufgaben

Im Haushalt wird zwischen steuerbaren Aufgaben und Pflichtaufgaben unterschieden.
Der/die Bürger/in hat bei Vorliegen definierter Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Leistung. Bei den Pflichtleistungen hat der Bezirk grundsätzlich keinen Einfluss auf die Menge (Anzahl der zu erbringenden Leistungen) oder kann gar die Erbringung der Leistung infrage stellen. Wird die Leistung nachgefragt (z.B. Antrag auf Wohngeld) muss der Bezirk ungeachtet von Kosten- und Kapazitätsfragen den Vorgang bearbeiten. Für diese Pflichtaufgaben muss der Bezirk deshalb auch in angemessenem Umfang Personal und Infrastruktur vorhalten. Bei zahlreichen Produkten muss der Bezirk auch ohne Antrag von Amts wegen tätig werden, z.B. Seuchenhygiene, gewerberechtliche Eingriffe.
Die nachfolgenden Produktbereiche sind deshalb durch den Bezirk grundsätzlich nicht steuerbar. Geht ein Antrag ein, muss dieser durch die Verwaltung bearbeitet werden. Der Bezirk kann nur in begrenztem Umfang die Kosten beeinflussen:

  • Bürgerservice
  • Standesamt
  • Schulträgerschaft
  • familienunterstützende Hilfen
  • Veterinäraufsicht
  • Lebensmittelaufsicht
  • Wirtschaftsordnung
  • Bauaufsicht- und Wohnungsaufsicht
  • Wohnraum
  • Denkmalschutz
  • Gesundheitliche und soziale Dienste
  • Gesundheitsschutz und -aufsicht
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Naturschutz und Landschaftsplanung
  • Vermessung
  • Straßenverwaltung
  • Straßenunterhaltung und -aufsicht
  • Soziale Dienste
  • Kindertagesbetreuung