Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Reinhardsbrunner Straße ist grundsätzlich für die Befahrung in beide Richtungen freigegeben, allerdings ist die Straßenseite Richtung "Am Wasserwerk" zum Parken freigegeben und daher permanent "zugeparkt".
Folglich ist auf der gesamten Länge der Straße (ca. 200m) zumeist nur Platz für ein Auto, was sehr regelmäßig zu gefährlichen bzw. waghalsigen Manövern führt, wenn sich doch 2 Autos entgegenkommen; dann muss eines der Fahrzeuge zumeist rückwärts in eine der angrenzenden Straßen ("Am Wasserwerk" oder "Siegfriedstraße") ausweichen, was im Sinne der Verkehrssicherheit nicht den Idealzustand darstellt.
Ich bitte Sie wohlwollend zu prüfen, inwieweit in der Straße eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden kann; die in meiner Erfahrung meistbefahrene Richtung stellt dabei diejenige in Richtung Westen dar (d.h. von "Siegfriedstraße" in Richtung "Am Wasserwerk").
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (12.04.2022):
Die Reinhardsbrunner Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehr beschleunigen und somit den Sinn und Charakter dieser Zone entgegenstehen. Kraftfahrer neigen hier dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie keinen Gegenverkehr berücksichtigen müssen. Zudem verursachen Einbahnstraßen Umwege, einschließlich der damit einhergehenden zusätzlichen Lärm- und Abgasemissionen. Gerade im Interesse der Anwohner erachte ich eine solche Regelung deshalb für unzweckmäßig.
Des Weiteren nehmen wir dem Fahrzeugführer, in Situationen in der ein Fahrzeug oder ein anderes Hindernis das Weiterfahren verhindert (u.a. bei der Müllentsorgung), die Möglichkeit, dass er in anderer Richtung seine Fahrt fortsetzen kann.
Die Fahrbahnbreite der Reinhardsbrunner Straße beträgt ca. 5,50 m. Damit ist die in der StVO geforderte Mindestbreite von 3,05 m erfüllt und bedarf grundsätzlich keiner weiteren Maßnahmen. Möglich wäre die Einrichtung einer dauerhaften Haltverbotszone von ca. 10 m als Ausweichbucht. Hierfür dient bereits die Grundstückszufahrt im Bereich Reinhardsbrunner Straße gegenüber Hausnummer 106-108, sodass in Anbetracht stetig steigender Parkplatzknappheit von einer zusätzlichen Ausweichbucht abzusehen ist.
Einbahnstraßen sollen nur dort Verwendung finden, wo dies für den Verkehrsfluss zwingend erforderlich ist. Aus diesem Grund wird einer Einbahnstraßenregelung nicht zugestimmt.