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Vorschlag

Ereignisse
08.02.2022 Vorschlag eingereicht
14.02.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
23.08.2022 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
21.02.2023 Vorschlag abgelehnt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

E-Ladesäule Kriemhildstraße

Ok
08.02.2022
0
2022-1-10

Umfunktionieren der vorhandenen Parkbucht zu einer Ladestation für E-Fahrzeuge. Dabei könnten zwei Parkflächen dauerhaft für E-Fahrzeuge (während des Ladevorgangs) freigehalten werden. Aufgrund der hohen Auslastung der nahegelegenen Ladestation in der Volkerstraße. Carsharing-Nutzer würden ebenfalls profitieren.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
21.02.2023:
Die Senatsverwaltung lehnt die Annahme von Bürgervorschlägen zu dieser Thematik ab. Als besondere Dienstleistung bietet das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) an, Vorschläge an die bisher 9 Betreibenden von E-Ladesäulen in Berlin weiterzuleiten. Inwiefern diese Vorschläge berücksichtigt oder umgesetzt werden kann das SGA nicht sagen und nicht beeinflussen. Eine Nachhaltung des Ergebnisses ist nicht möglich.
 
23.08.2022:
Obwohl Wunschstandorte der Bürger*innen in keiner Weise zugesichert werden können, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Anregungen in die Standortplanung mit einfließen.
Vorschläge für E-Ladesäulen dürfen daher jederzeit per Mail an SGA@Lichtenberg.berlin.de gesendet werden, dabei müssen dem jeweiligen Standortvorschlag folgende Informationen beigefügt sein:

  • Foto der Örtlichkeit
  • Kartenauszug mit einer eingezeichneten Fläche
  • kurze Erläuterung, warum ein Bedarf gesehen wird

 
Die eingereichten Vorschläge werden gesammelt und in regelmäßigen Abständen an die zuständige Senatsverwaltung übermittelt. Sollte sich der gemeldete Bedarf mit dem Prognosemodell der Betreibenden decken und auch geeignete Standortvoraussetzungen (z.B. öffentliches Straßenland, Versorgungsleitung vorhanden, gute Erreichbarkeit, hinreichende Platzverhältnisse usw…) vorliegen, kann der Vorschlag bei den künftigen Planungen berücksichtigt werden.