Freigabe der Dönhoffstraße (Einbahnstr.) für Radverkehr in Gegenrichtung (11-55-148)
Die Dönhoffstraße als Einbahnstraße sollte für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Das würde das von Einbahnstraßen und Kopfstein geprägte Viertel, um eine für Radfahrer gut befahrbare Strecke erweitern und den bisher oft nach illegaler Praxis genutzten Fußweg von Radfahrern befreien bzw. Umfahrungsradverkehr an anderer Stelle vermeiden. Der Autoverkehr stellt sich nach kurzer Zeit auf diese Situation ein und wird zusätzlich ruhiger. Eine stärkere Gefährdung ist nach vergleichbaren Maßnahmen nicht zu erwarten. Die Kosten würden sich auf das Anbringen jeweils eines Zusatzschildes "Radfahrer frei" unter den Einbahnstraßenschildern belaufen.
Kommentare
Hierzu sind auch verschiedene Behörden, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung
Berlin, mit einzubeziehen, da in der Dönhoffstraße BVG-Linienverkehr stattfindet.
Hinweis:
Hierbei ist es nicht nur mit einem Verkehrszeichen "Radfahrer frei" getan, sondern es darf hier nur erlaubt 30 km/ h gefahren werden. Das wiederum bedeutet, dass die Geschwindigkeit gesenkt werden muss.
Gleichzeitig geht das auch nur zu Lasten des "ruhenden" Verkehrs.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gabriele Breitfeld
Amt für Bauen und Verkehr
BA Lichtenberg von Berlin
BauG 2
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