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Neuaufbau von Spielgeräten (11-55-96)

08.09.2009 | Bürger | Kommentare: 1 | | Lichtenberg (gesamt) | von Bürger/in | Umwelt und Natur



Neuaufbau von Spielgeräten (Ersatz von Abgängen und Vandalismusschäden) in wohnnahen Standorten


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Kommentare

Welchen Spielplatz meinen sie?
Moderation (hg) | 12.10.2009 | 11:54
Schade, dass Ihr Vorschlag so unkonkret ist. Allgemein kann man sagen, dass im Rahmen der Unterhaltung Ersatzbeschaffungen/Neuausstattungen mit Spielgeräten nicht möglich ist. Einzelne Teile eines Spielgerätes (wenn dies finanziell vertretbar ist) werden ersetzt (nach Vandalismusschäden/Verschleiß), um so den Spielwert einer Anlage weiter zu erhalten. Aus den Unterhaltungsmitteln können nur die notwendigen Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit finanziert werden.
Im Rahmen der Investitionsplanung (nicht Gegenstand des BüHH 2011) werden die Überarbeitung/Neugestaltung einschließlich der Ausstattung von öffentlichen Spielplätzen geplant.
Freundliche Grüße von Herrn Heinecke
aus dem Amt für Umwelt und Natur

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