Kontrolle bei Verstößen gegen geltende Gesetze zur Haltung von Hunden (11-55-84)
Es gibt leider viele undisziplinierte Hundebesitzer, die:
ihre Hunde nicht anleinen (Gefahr für Kinder und Freizeit-Sportler, vor allem in der Wuhlheide),
ihren Hunde-Kot überall auf unseren Straßen und Plätzen liegen lassen,
nicht zugelassene Rassen halten.
Daher müssen vom Bürgeramt und Polizei verstärkt Kontrollen durchgeführt werden und bei Verstößen sofortige Geld-Strafen verhängt werden. Das Bürgeramt ist dafür ggf. personell zu vergrößern.
Kommentare
Auf unserem Spielplatz Biesenbrower Str. 112/114 befinden sich fast täglich Hunde, auch im Sandkasten.
Ich plädiere seit Jahren für die Verpflichtung von Hundehaltern zur mitgeführten „Tüte“, wogegen es rechtliche Bedenken geben soll, die ich nicht verstehe. (Der Sani-Kasten gehört auch ins Auto)
Andreas Prüfer
Bezirksstadtrat
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